Bearbeitungsvoraussetzungen
Sie sind Dienstleister aus dem europäischen Ausland und wollen Ihre Dienstleistungen im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland anbieten?
Im Rahmen der Kommunikation mit uns über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) empfehlen wir Ihnen folgende Dateiformate bei als Anlagen beigefügten Dokumenten:
Adobe Portable Document Format (PDF) | *.pdf
Microsoft Word | *.doc | Version 97-2003, inkl. XP
Microsoft Exel | *.xls | Version 97-2003, inkl. XP
Microsoft Rich Text Format | *.rtf
Unicode | *.txt | reiner Text ohne Formatierung
American Standard Code for Information Interchange (ASCII) | *.txt | reiner Text ohne Formatierung
Tag Image Format (TIFF) für Grafiken (Fax, Fotos, Scans) | *.tif
Joint Photography Experts Group (JPG) für Grafiken (Fax, Fotos, Scans) | *.jpg
Elektronische Dokumente, die einem der genannten Formate entsprechen, können in komprimierter Form als ZIP-Datei zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv sollt keine anderen ZIP-Archive oder Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur inhaltlich zusammengehörige Dateien abgelegt werden.
Allgemeine Kommunikation mit der Bezirksregierung Köln über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Die folgenden Dateiformate sind bei als Anlage beigefügten Dokumenten ausschließlich zulässig:
Microsoft Word | *.doc | Version 97-2003, inkl. XP
Microsoft Exel | *.xls | Version 97-2003, inkl. XP
Microsoft Rich Text Format | *.rtf
Unicode | *.txt | reiner Text ohne Formatierung
American Standard Code for Information Interchange (ASCII) | *.txt | reiner Text ohne Formatierung
Tag Image Format (TIFF) für Grafiken (Fax, Fotos, Scans) | *.tif
Joint Photography Experts Group (JPG) für Grafiken (Fax, Fotos, Scans) | *.jpg
Elektronische Dokumente, die einem der genannten Formate entsprechen, können in komprimierter Form als ZIP-Datei zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive oder Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur inhaltlich zusammengehörige Dateien abgelegt werden. Grafiken und Fotos sind so zu komprimieren, dass die o.g. Größe nicht überschreiten, aber dennoch notwendige Details erkennbar bleiben. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Bezirksregierung Köln und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
Letzte Änderung(en): 18.12.2009 15:10 Uhr | Erstellt am: 14.12.2009 11:04 Uhr