Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses:
Frau Reiß
Tel.: +49(0)221-147-2394
Telefax:
Tel.: +49(0)221-147-2905
Lageplan und Anfahrt:
Weitere Informationen:
Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich (.pdf 71 KByte)
Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Pier (.pdf 71 KByte)
Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Manheim (.pdf 19 KByte)
Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 (.pdf 204 KByte)
Revierweite Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier (.pdf 17 MByte)
Vertrag über die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier (.pdf 1 MByte)
Anrufungsstellen
Um eventuelle Zweifel an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern in Entschädigungsfragen auszuräumen und insoweit nach und nach eine Vertrauensbasis zu schaffen, hat der Braunkohlenausschuss die Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich, die Anrufungsstelle Pier sowie die Anrufungsstelle Manheim eingerichtet.
Die jeweilige Anrufungsstelle hat die Aufgabe, bei vorgetragenen Zweifeln an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern die sachgerechte Anwendung der Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 sowie die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vom 06.07.2010 und der jeweiligen ortsspezifischen Regelung zu prüfen.
Bei nicht sachgerechter Anwendung der o.a. Regelungen empfiehlt die Anrufungsstelle Korrekturen in den Entschädigungsangelegenheiten.
Die Anrufungsstellen setzen sich jeweils zusammen aus:
- einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
- einem Vertreter der jeweils betroffenen Kommune und
- einem Vertreter der RWE Power AG.
Die Geschäfte der Anrufungsstellen werden von der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) geführt.
Anfragen/Anträge richten Sie bitte an:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Letzte Änderung(en): 29.11.2011 10:13 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 11:51 Uhr