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Braunkohlenplangebiet

Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes wird bestimmt durch die Gebiete für den Abbau, die Außenhalden und die Umsiedlungen sowie die Gebiete, deren oberster Grundwasserleiter durch Sümpfungsmaßnahmen beeinflusst wird (§ 25 Landesplanungsgesetz).

Das Braunkohlenplangebiet umfasst ganz oder zum Teil das Gebiet der Städteregion Aachen, der Kreise Düren, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Viersen sowie der kreisfreien Städte Köln und Mönchengladbach.

Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes im Einzelnen ist in der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes vorgenommen worden.



 

Letzte Änderung(en): 03.08.2011 14:44 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 10:01 Uhr