Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses:
Frau Reiß
Tel.: +49(0)221-147-2394
Telefax:
Tel.: +49(0)221-147-2905
Lageplan und Anfahrt:
Weitere Informationen:
Geschäftsordnung der Härtestelle Garzweiler II (.pdf 17 KByte)
Geschäftsordnung der Härtestelle Hambach (.pdf 17 KByte)
Härtestellen
Der Braunkohlenausschuss hat die Härtestelle Garzweiler II und Hambach eingerichtet, deren Geschäftsführung dem Dezernat 32 der Bezirksregierung Köln obliegt.
Die jeweilige Härtestelle hat insbesondere die Aufgabe festzustellen, ob für Einwohner im Tagebaugebiet Garzweiler II bzw. Hambach, die bereits im Vorfeld der gemeinsamen Umsiedlung aus dringenden privaten (z.B. beruflichen und gesundheitlichen) Gründen ihr Haus- und Grundeigentum veräußern wollen, bei einem Nichtankauf durch den Bergbautreibenden eine unbillige Härte gegeben wäre.
Sofern andere Maßnahmen sich als ungeeignet erweisen, kann die Härtestelle den vorzeitigen Erwerb des Eigentums durch den Bergbautreibenden empfehlen.
Die Härtestellen setzen sich jeweils zusammen aus:
- einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
- einem Vertreter der jeweils betroffenen Kommune und
- einem Vertreter der RWE Power AG.
Anfragen/Anträge richten Sie bitte an:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Letzte Änderung(en): 03.08.2011 14:44 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 11:29 Uhr