Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses:
Frau Reiß
Tel.: +49(0)221-147-2394
Telefax:
Tel.: +49(0)221-147-2905
Lageplan und Anfahrt:
Herzlich willkommen beim Braunkohlenausschuss
Das sogenannte „Rheinische Revier“ umfasst die Zülpicher- und Jülicher Börde, die Erftniederung und die Ville. In Europas größtem Braunkohlenrevier fördert der hiesige Bergbautreibende jedes Jahr rund 100 Millionen Tonnen Braunkohle, die größtenteils zur Stromerzeugung genutzt werden.
Die wesentliche Aufgabe des Braunkohlenausschusses ist die Aufstellung von Braunkohlenplänen. Auch die Umsiedlung ganzer Ortschaften fällt in seine Zuständigkeiten.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich oder die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses wenden.
Stefan Götz
Vorsitzender des Braunkohlenausschusses
Braunkohlentagebaue betreffen in gravierender Weise Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Natur- und Kulturräume. Auch wenn aus heutiger Sicht neue Tagebaue nicht notwendig sind, sind insbesondere die sozialen Folgen der landesplanerisch gesicherten Tagebaue noch längst nicht bewältigt. Bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Braunkohlenbergbaus Mitte der vierziger Jahre dieses Jahrhunderts sind noch mehr als 5000 Menschen von der Umsiedlung betroffen. Auch die großräumigen Sümpfungsmaßnahmen bergen ein hohes Konfliktpotenzial für Fauna und Flora; infolge Grundwasserabsenkung bzw. –wiederanstieg können zudem Bodenbewegungen auftreten, die zu Schäden an Bauwerken führen.
Für die raum-, sozial- und umweltverträgliche Bewältigung dieser Bergbaufolgen setzt sich der Braunkohlenausschuss seit Jahrzehnten mit deutlich erkennbaren Erfolgen ein und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung des sozialen Friedens im Braunkohlenrevier. Als demokratisch legitimiertes Gremium setzt er sich zusammen aus Kommunal- und Regionalpolitikern der vom Braunkohlenbergbau betroffenen Städte und Gemeinden der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.
Nicht zuletzt die laufenden Umsiedlungsverfahren Kerpen-Manheim und Merzenich-Morschenich, die Fortschreibung der revierweiten Entschädigungsregelung für Umsiedler und die Beschlüsse zur Einrichtung einer Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW sowie zum Bergschaden-Monitoring bestätigen nach meiner festen Überzeugung, dass sich die gesetzlich geregelte Zuständigkeit des Braunkohlenausschusses, die transparente und problemorientierte Durchführung der Verfahren, die Form und der Umfang der Beteiligungen und die Gestaltungskompetenz der an der Braunkohlenplanung Beteiligten bewährt haben, weil ein weitgehender Konsens in der Region erreicht und die kommunale und regionale Betroffenheit berücksichtigt wurde. Für diesen übergreifenden Konsens, aber auch für die gebotene Transparenz der Entscheidungsprozesse werde ich mich im Interesse der vom Braunkohlenbergbau betroffenen Menschen auch zukünftig einsetzen.
Gisela Walsken
Regierungspräsidentin
Letzte Änderung(en): 08.08.2011 15:10 Uhr | Erstellt am: 10.05.2007 13:15 Uhr

