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Rechtsgrundlagen

Auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG) schaffen die Länder Rechtsgrundlagen für eine Raumordnung in ihrem Gebiet, wenn es für die Teilräume des Landes geboten erscheint. Dieser Auftrag ist in Nordrhein-Westfalen ausgestaltet durch das Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) und sachlich differenzierte Landesentwicklungspläne (LEP).

Raumordnungspläne sind die Landesentwicklungspläne, die Regionalpläne, die Regionalen Flächennutzungspläne und die Braunkohlenpläne. Gesetzliche Grundlage für die Braunkohlenpläne ist das Landesplanungsgesetz (LPlG).



 

Letzte Änderung(en): 08.05.2012 15:06 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 12:07 Uhr