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Frau Schmelz
Tel.: +49(0)221-147-2351
Herr Janes
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Öffentlichkeitsbeteiligungen bei Änderungen des Regionalplans
Gemäß § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (i.V. mit § 10 Raumordnungsgesetz) wird für Änderungen des Regionalplans Köln die Verfahrensunterlage bei der Bezirksregierung Köln und der örtlich betroffenen kreisfreien Stadt bzw. dem örtlich betroffenen Kreis für die Dauer von 1 Monat öffentlich ausgelegt.
Personen, die in ihren Belangen berührt werden und öffentliche Stellen, deren Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt wird, können während der Auslegungsfrist Stellung zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht nehmen.
Für folgende Änderungsverfahren des Regionalplanes erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung:
14. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen –Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich mit Zweckbindung Deponie Warden, Stadt Eschweiler –
Im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln Nr. 20 vom 21.05.2012 erhalten Sie weitere Informationen über die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.06. bis 06.07.2012:
Letzte Änderung(en): 14.05.2012 10:43 Uhr | Erstellt am: 21.08.2007 11:39 Uhr