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Wenn Sie Anlass zur Kritik haben (Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden)
Wenn bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten das persönliche Verhalten von Beschäftigten Anlass zur Kritik geboten haben sollte und z.B. das Gespräch mit der zuständigen Bearbeiterin bzw. dem Bearbeiter nicht weiter helfen konnte, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
In unserem Dezernat werden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte der Bezirksregierung Köln und Leiterinnen/Leiter nachgeordneter Behörden bearbeitet.
Mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte des kommunalen Bereichs befasst sich das für Kommunalaufsicht zuständige Dezernat (Dezernat 31).
Im Gegensatz hierzu bearbeitet Beschwerden, mit denen überwiegend die Überprüfung einer Sachentscheidung angestrebt wird (Fachaufsichtsbeschwerden), das fachlich zuständige Dezernat.
Letzte Änderung(en): 13.05.2009 10:57 Uhr | Erstellt am: 04.07.2007 11:31 Uhr