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Anerkennung von neuen selbstständigen Stiftungen

Der Staat muss die Gründung einer selbstständigen Stiftung genehmigen. Mit der Anerkennung erlangt sie die Rechtsfähigkeit als selbstständige juristische Person. Dies bedeutet, dass die Stiftung selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann.

Wir sind zuständig für die Anerkennung der selbstständigen privatrechtlichen Stiftungen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln haben. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der individuellen Beratung von potenziellen Stifterinnen und Stiftern im Vorfeld des Anerkennungsverfahrens. Bereits in einem frühen Stadium, wenn die Idee einer Stiftung geboren wird, bieten wir unsere Hilfestellung bei der Klärung stiftungsrechtlicher Fragen und bei der Erstellung der Stiftungssatzung an.

Wenn Sie sich für die Gründung einer Stiftung interessieren, nutzen Sie unseren Leitfaden "Der Weg zur Stiftung" zur ersten Information. Sie können den Leitfaden mit allen Mustersatzungen als PDF-Dokument herunterladen, oder sich als Broschüre kostenlos zusenden lassen. Auch die Angebote des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Bertelsmann Stiftung können für Sie hilfreich sein. Unterstützung bei der Gründung einer Bürgerstiftung finden Sie beim Städte-Netzwerk NRW und bei der Initiative Bürgerstiftungen.



 

Letzte Änderung(en): 01.12.2011 09:21 Uhr | Erstellt am: 06.07.2007 07:51 Uhr