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Katastrophenschutz

Organisatorische und logistische Unterstützung und Beratung der Verwaltungen im Katastrophenfall

Mit dem Inkrafttreten des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes im Jahr 1998 ist das ehemalige Katastrophenschutzgesetz außer Kraft getreten. An die Stelle des friedensmäßigen Katastrophenschutzes ist seitdem in Nordrhein-Westfalen die Begrifflichkeit der "Abwehr von Großschadensereignissen" getreten.

Im Regelfall sind für die Abwehr von Großschadensereignissen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Hierzu haben diese unter anderem eine Einsatzleitung und einen Krisenstab einsatzbereit vorzuhalten.

Wir übernehmen Koordinierungsaufgaben bei Großschadensereignissen sowie die fachtechnische und organisatorische Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Großschadensereignisse erfordern neben den Einsatzkräften der alltäglichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst) zusätzliche Einsatzkräfte. Diese stellen die Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) zur Verfügung. Sie unterstützen mit ihrer Ausstattung den Rettungsdienst und übernehmen die Betreuung der von einem Unglück Betroffenen.

Bereitstellung von Finanz- und Sachmitteln des Bundes sowie des Landes NRW

Die Leistungsfähigkeit der Großschadensabwehr ist durch Übungen und regelmäßige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu erproben. Das Land unterstützt die Träger der Großschadensabwehr bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Leitungs- und Koordinierungsgruppen sowie die darüber hinaus mitwirkenden Personen durch geeignete Maßnahmen.

Im Jahr 2004 hat das Land NRW für den Regierungsbezirk Köln über 1,2 Milliarden Euro für Übungen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bereitgestellt.

Zusätzlich übernehmen Bund und Land auch Kosten für die Ausstattung, Ausrüstung und Haltung von Fahrzeugen.

Nordrhein-Westfalen unterstützte die Kommunen und die privaten Hilfsorganisationen beim Feuer- und Katastrophenschutz im Jahr 2004 mit insgesamt rund 67 Millionen Euro. Davon wurden 34 Millionen Euro pauschal für Investitionen ausgezahlt. Für den Regierungsbezirk Köln wurden insgesamt 7,8 Millionen Euro zugewiesen. Damit wurde das hohe Niveau des Vorjahres gehalten. Das Geld stammt aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer. Es wird den Städten, Gemeinden und Kreisen bereits zum dritten Mal als Pauschale zugewiesen. Die Umstellung auf eine Pauschale seit dem 01.07.2002 hat sich bewährt. Statt langen Wartens auf Förderbescheide können Kommunen jetzt in eigener Verantwortung den örtlichen Bedürfnissen entsprechend planen und investieren. Das bedeutet vor Ort weniger Bürokratie, größeren Entscheidungsspielraum und mehr Sicherheit in der Planung. Die Städte, Gemeinden und Kreise sind für die Finanzierung des Feuerschutzes selbst verantwortlich. Etwa 72 % fließen in die Kassen der Kreise und kreisangehörigen Gemeinden, 28 % gehen an die kreisfreien Städte. Ohne Antrag wird das Geld an die Gemeinden ausgezahlt. Der Betrag bemisst sich nach der Fläche der Gemeinde und der Zahl der Einwohner/innen. Der Bezirksregierung obliegt die Aufsicht über die Träger der Großschadensabwehr.

Die Bezirksregierung bildet zur Koordination bei Großschadensereignissen, die ggf. mehrere Kreise oder kreisfreie Städte betreffen, einen Krisenstab. Zur informationstechnischen Unterstützung des Krisenstabes wird eine Informations- und Kommunikationseinheit vorgehalten. Diese hat u.a. den Auftrag, weitergehende Lageinformationen an Einsatzstellen zu ermitteln und diese unverzüglich an die Bezirksregierung bzw. deren Krisenstab zu übermitteln.



 

Letzte Änderung(en): 16.09.2008 15:33 Uhr | Erstellt am: 06.07.2007 11:03 Uhr