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Zivilschutz, zivile Verteidigung und zivil-militärische Zusammenarbeit

Zivilschutz

Ein wieder (ge-)wichtiger Teil der staatlichen Daseinsvorsorge für seine Bevölkerung ist der Zivilschutz und das dazugehörige Krisenmanagement.

In der Bundesaufgabe Zivilschutz haben auch die Landesbehörden internationalem Standard entsprechende Verpflichtungen nach Völkerrecht (Genfer Konvention) für die Bürgerinnen und Bürger. Im Spannungs- und Verteidigungsfall sind Gefahren und Schädigungen für Betroffene abzuwehren.

Aufgabenträger ist unsere Behörde in enger Zusammenarbeit mit Bund und Kommunen. Neu organisiert wird auch der Selbstschutz von Betrieben und Versorgungseinrichtungen, Wohnungen und öffentlichen Einrichtungen. Hier ist auch jeder einzelne Bürger bzw. jede einzelne Bürgerin mit in der Verantwortung.

Teilaufgabe ist der bauliche Zivilschutz, der z.B. regelmäßige Hochwasserhilfe und Zusammenarbeit auf dem humanitären Sektor.

Beidseitige Krisenmanagementkomponenten werden in den Stäben gebündelt zur Gefahrenabwehr ziviler Art eingesetzt. Ein neuer Begriff ist hier Homeland Security, der sich als Oberbegriff auch in Europa einbürgert.

Die in NRW noch vorhandenen Bundeswehreinheiten stehen, soweit tatsächlich vor Ort, der zivilen Seite für Übungen und Einsätze zur Verfügung.

 

Letzte Änderung(en): 14.05.2009 11:52 Uhr | Erstellt am: 06.07.2007 12:25 Uhr