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Zuständigkeitsbereiche  (.pdf 2 MByte)

Zuständigkeiten Braunkohle und Steinkohle

Bisher gab es für einen Betroffenen keine Möglichkeit zu erkennen, welches Bergbauunternehmen für seinen Anrufungsfall zuständig ist. Diese Zuständigkeit ist jetzt klar geregelt.

Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW im Rathaus der Gemeinde Inden wurde am 24.05.2011 - nach einer ausführlichen Präsentation und Diskussion - mit den eingeladenen Interessenvertretungen der Betroffenenseite eine einfache und unkomplizierte Vorgehensweise vereinbart.

Die Zuständigkeit der EBV GmbH, der RWE Power AG sowie die Zuständigkeit beider Unternehmen von Anrufungsfällen aus Bergschäden im Gebiet gemeinsamer bergbaulicher Beeinflussung wird aus einer Karte deutlich.

Ausschließlich im straffierten Zuständigkeitsbereich EBV GmbH/RWE Power AG werden die Schlichtungsstellen Bergschaden in NRW und die Anrufungsstelle Braunkohle in enger Kooperation mit den jeweiligen Bergwerksunternehmen die endgültige Zuständigkeit der Durchführung des Verfahrens festlegen.



 

Letzte Änderung(en): 07.10.2011 10:57 Uhr | Erstellt am: 27.05.2011 11:14 Uhr