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Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster dokumentiert flächendeckend für das gesamte Landesgebiet

  • die Eigentumsgrenzen
  • den Gebäudebestand sowie
  • die tatsächlichen Nutzungsarten.

Als Basisinformationssystem wird es von unterschiedlichen Anwendern aus Recht, Verwaltung, Wirtschaft und Planung genutzt. Es stellt somit die Grundlage aller grundstücksbezogenen Entscheidungen dar. Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte und wird zurzeit auf digitale Führung umgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind ca. 3/4 der Bezirksfläche digital erfasst. Mit fortschreitender Digitalisierung wird die Nutzung der Daten des Liegenschaftskatasters weiter an Bedeutung gewinnen.

Das Liegenschaftskataster hat als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung rechtssichernden Charakter. Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Notare/Notarinnen und sonstige Antragsteller bzw. Antragstellerinnen mit berechtigtem Interesse können das Liegenschaftskataster bei den Katasterbehörden einsehen sowie Auskünfte und Auszüge erhalten.

Die Kreise und kreisfreien Städte führen als Katasterbehörden das Liegenschaftskataster. Neben den Katasterbehörden führen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) im Rahmen ihrer Berufsordnung als Beliehene etwa 85 % der hoheitlichen Vermessungsarbeiten in Nordrhein-Westfalen aus.



 

Letzte Änderung(en): 26.05.2011 11:03 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 14:04 Uhr