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Ausrichtung der Fachplanung auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Nahezu alle Fachplanungsgesetze enthalten sogenannte Raumordnungsklauseln, also Vorschriften, die eine Beachtung der landesplanerischen Ziele verlangen. Hieraus ergibt sich eine Fülle von Beteiligungen gegenüber anderen planenden Behörden. Als Beispiel hierfür sind z.B. die Erarbeitung von Landschaftsplänen oder die Genehmigung von Abgrabungen zu benennen.
Letzte Änderung(en): 22.09.2008 16:35 Uhr | Erstellt am: 13.07.2007 16:05 Uhr