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Arbeitspolitische Förderprogramme
Für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen stehen umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der Abbau von Arbeitslosigkeit.
Die Arbeitsmarktpolitik des Landes orientiert sich dabei an den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Neben Landesmitteln werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt. Der Europäische Sozialfonds ist das Hauptfinanzinstrument, um die beschäftigungspolitischen Ziele der Europäischen Union umzusetzen. Er ist als einer der 4 Strukturfonds der EU zur „Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ gegründet worden und steht den Mitgliedstaaten zur Seite, wenn es darum geht
- die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
- Menschen im Arbeitsmarkt zu halten und
- Ausbildungsmaßnahmen zu fördern,
um Europas Arbeitskräfte und Unternehmen besser zu befähigen, neue, globale Herausforderungen anzunehmen.
Die von der EU zur Verfügung gestellten Fördermittel (684 Mio. € ) müssen durch nationale Mittel ergänzt - d.h. kofinanziert – werden (Land, Agentur für Arbeit, Kommunen, Sonstige).
Mit der neuen Förderphase 2007 – 2013 für die europäischen Strukturfonds geht auch die Aktualisierung der arbeitsmarktpolitischen Programme einher. Im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ unterstützt der ESF in NRW voraussichtlich Maßnahmen mit folgenden Schwerpunktsetzungen:
- Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
- Verbesserung des Humankapitals/ Übergang Schule – Beruf
- Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
Für alle Programme und Aktivitäten werden folgende Querschnittsziele berücksichtigt: Chancengleichheit, demografischer Wandel und regionale Entwicklung.
Umsetzung der Arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme durch die Bezirksregierung Köln:
- zuwendungsrechtliche Antragsprüfung und Prüfung darüber hinausgehender Regelungen für den ESF, Bewilligung, Begleitung, Verwendungsnachweisprüfung
Fachaufsicht liegt beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS)
Grundlagen für die Umsetzung ESF-kofinanzierter Arbeitsmarktpolitik
- Artikel 146 EG-Vertrag
- Europäische Beschäftigungsstrategie
- ESF-Verordnung (1081/2006)
- §§ 23 und 44 LHO i.V.m. Verwaltungsvorschriften, Regelungen des VwVfG NRW,
- ESF- Rahmenrichtlinien NRW, gemeinsame Durchführungsregelungen (GDR) und Einzelerlasse des MAGS
- Darüber hinaus sind EU Verwaltungs- und Kontrollverordnung, EU-Zuschussfähigkeitsverordnung zu beachten
Wer wird gefördert?
- In Abhängigkeit von der Art der beantragten Fördergegenstände werden u.a. gefördert:
- Beschäftigte
- Bildungsträger, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger
- Unternehmen
- Transfergesellschaften
- Gemeinden
- Kammern, Verbände
- sonstige natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
- Zu den Fördergegenständen zählen u.a.:
Bildungsschecks
Das Programm unterstützt Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen in ihren Weiterbildungsanstrengungen. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungsausgaben bezuschusst, maximal bis zu 50 % der Kursgebühren.
Potentialberatung
Im Rahmen dieser Beratung werden unter Beteiligung der Beschäftigten Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt und daraus ein gemeinsamer Handlungsplan zur Optimierung der betrieblichen Strukturen und Abläufe entwickelt.
Beschäftigtentransfer
Im Rahmen des Beschäftigtentransfer NRW dienen Transferagenturen und Transfergesellschaften der Unterstützung und Begleitung betrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen.
Förderung von Verbundausbildungen
Mit der Förderung von Verbundausbildung unterstützt die Landesregierung die Unternehmen des Landes in ihren Ausbildungsanstrengungen. Kleine und mittelständische Betriebe können sich mit anderen Betrieben zusammenschließen und gemeinsam die Ausbildung durchführen.
Jugend in Arbeit
Jugend in Arbeit ist ein Programm zur Beseitigung von Jugendarbeitslosigkeit für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen, die seit mindestens sechs Monaten erwerbslos sind.
Hierfür ist die Bezirksregierung Köln landesweit zuständig.
Werkstattjahr
Im Werkstattjahr erhalten Jugendliche ohne Lehrstelle die Möglichkeit an drei Tagen in der Woche in Ausbildungswerkstätten ihre praktischen Fähigkeiten zu verbessern. An zwei Tagen besuchen sie die Berufsschule. Derzeit nehmen 4.700 Jugendliche teil.
Auch für dieses Erfolgsprogramm ist nunmehr die Bezirksregierung Köln landesweit zuständig.
Innovative Modellprojekte für besondere Zielgruppen des Arbeitsmarktes
In diesem Zusammenhang werden Modelle zur Qualifizierung, Begleitung und Vermittlung benachteiligter Zielgruppen in den Arbeitsmarkt gefördert.
Letzte Änderung(en): 01.02.2012 15:39 Uhr | Erstellt am: 05.06.2008 11:24 Uhr