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Kunst- und Kulturförderung

Die Bezirksregierung betreut als staatliche Mittelbehörde die Kunst- und Kulturförderung des Landes NRW im Regierungsbezirk Köln. Unterstützt werden zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst und Medienkunst, Musik, Theater und Tanz, Festivals und Festspiele, Frauenkultur, Literatur, Bibliotheken, Archive und kulturelle Filmförderung. Hinzu kommen die besonderen Förderprogramme „Kultur und Schule“ sowie „Regionale Kulturpolitik“.

Der Antrag auf Landesförderung ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, d. h. in dem Regierungsbezirk, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Falls erforderlich, erhalten Sie dort auch Unterstützung bei Rückfragen zur Antragstellung. Wir beraten Sie gerne! Der Antrag besteht aus dem offiziellen Antragsformular sowie einem separaten Kosten- und Finanzierungsplan, der möglichst detailliert sämtliche Kosten und Einnahmen aufführt. Heben Sie in Ihrem Antrag außerdem hervor, welchen besonderen Stellenwert das Projekt besitzt und inwieweit ein herausgehobenes Landesinteresse besteht. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Die Entscheidung über eine etwaige Landesförderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.

Einen Antrag auf Landesförderung können, abhängig von der jeweiligen Kultursparte, Privatleute bzw. private Einrichtungen, Vereine oder Kommunen sowie kommunale Institutionen stellen. Genauere Informationen über Inhalt, Ausrichtung sowie Zielgruppen der Kulturförderung des Landes NRW finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.



 

Letzte Änderung(en): 08.11.2011 14:39 Uhr | Erstellt am: 14.08.2007 09:08 Uhr