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Abwasser gewerblicher und industrieller Bereich
Abwasser besteht aus Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Schmutzwasser entsteht im Allgemeinen, wenn Wasser durch menschliche Einwirkung in seiner Zusammensetzung und seinen Eigenschaften verändert wird. Die Abwasserwirtschaft umfasst sowohl technisch wie auch rechtlich die Bereiche der Abwasserbeseitigungspflicht, die Abwassereinleitungen sowie die Kanalisationsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen.
Die Bezirksregierung Köln ist als „Obere Wasserbehörde“ im gewerblichen Bereich für für alle einer Anlage zuzurechnenden Einleitungen, die aufgrund ihrer Umweltrelevanz im Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 11.12.2007 der Bezirksregierung vorbehalten sind, zuständig. Bei allen anderen Abwassereinleitungen sind die Kreise und kreisfreien Städte als „Untere Wasserbehörden” zuständig.
Aufgabenschwerpunkte im Bereich Industrieabwasser
- Beratung bei der Aufstellung von Anträgen in Bezug auf Abwassereinleitun-gen, Abwasserbehandlungsanlagen, Kanalisationsanlagen und bei Konzepten zur Abwasserreinigung und -vermeidung von industriell/gewerblichen Betrieben.
- Fachtechnische und wasserwirtschaftliche Prüfung in Genehmigungsverfahren.
- Beratung über Fördermöglichkeiten des Landes NRW in Bereich Industrieabwasser und fachtechnische Stellungnahmen zu Förderanträgen gegenüber der NRW-Bank
- Überwachung der wassertechnischen Anlagen (Kanalisation und Kläranlagen und Einleitungen)
Letzte Änderung(en): 15.12.2010 12:51 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 10:57 Uhr