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Wasserversorgung

Die Bezirksregierung ist als "Obere Wasserbehörde" für wasserrechtliche Gestattungen im Bereich der Wasserversorgung in ihrem Bezirk zuständig. Die genauen Zuständigkeiten sind in der „Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)” geregelt. Neben wasserrechtlichen Gestattungen, die einen Antrag oder die Vorlage bzw. Anzeige von Unterlagen voraussetzen, ist sie auch für die Überwachung der genehmigten Nutzungen, und in diesem Zusammenhang der Überwachung des Wasserdargebotes, der Rohwasserqualität und der Wasserqualität sowie die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten zuständig.

 



 

Letzte Änderung(en): 03.02.2011 13:36 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:05 Uhr