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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Formulare im Bereich Wasserversorgung
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV (.pdf 178 KByte)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (.pdf 549 KByte)
Landeswassergesetz NRW (LWG) (.pdf 634 KByte)
Hinweise zum Vollzug des neuen WHG und zur Fortgeltung des LWG (.pdf 334 KByte)
Zuständigkeitsverordnung - Umweltschutz (ZustVU) (.pdf 177 KByte)
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) (.pdf 234 KByte)
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) - Ordnungsbehördengesetz (.pdf 69 KByte)
Wasserversorgung
Die Bezirksregierung ist als "Obere Wasserbehörde" für wasserrechtliche Gestattungen im Bereich der Wasserversorgung in ihrem Bezirk zuständig. Die genauen Zuständigkeiten sind in der „Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)” geregelt. Neben wasserrechtlichen Gestattungen, die einen Antrag oder die Vorlage bzw. Anzeige von Unterlagen voraussetzen, ist sie auch für die Überwachung der genehmigten Nutzungen, und in diesem Zusammenhang der Überwachung des Wasserdargebotes, der Rohwasserqualität und der Wasserqualität sowie die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten zuständig.
Letzte Änderung(en): 03.02.2011 13:36 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:05 Uhr