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Kontakt:

Bezirksregierung Köln

Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

Stetternicher Forst

52428 Jülich

Tel.: +49(0)2461-4449

Fax.: +49(0)2461-56708

Weitere Informationen:

Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

In den Bereichen Medizin, Forschung und Technik werden in begrenztem Umfang radioaktive Stoffe eingesetzt. Die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle müssen sicher entsorgt werden. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind im Atomgesetz (AtG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten.

Demnach "haben die Länder Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten; der Bund hat Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten" (aus § 9 a Abs. 3 AtG).

§ 76 StrlSchV regelt die Pflicht zur Abführung radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes bzw. an eine Landessammelstelle.

In Nordrhein-Westfalen wird die Landessammelstelle von der Bezirksregierung Köln auf dem Gelände der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in Jülich betrieben.

Zu den Aufgaben der Landessammelstelle gehören die

  • Einholung der im Land NRW anfallenden radioaktiven Abfälle,
  • Durchführung von Strahlenschutzmessungen an den radioaktiven Abfällen (Ermittlung der Radionuklide und der zugehörigen Aktivitäten),
  • Zwischenlagerung der eingeholten Rohabfälle,
  • Entscheidung über die Konditionierung der Rohabfälle (Volumenreduzierung durch Verbrennen, Eindampfen, Verpressen, etc.),
  • Zwischenlagerung der bearbeiteten radioaktiven Abfälle bis zur Abführung an eine Anlage des Bundes,
  • Abführung an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.


 

Letzte Änderung(en): 06.12.2011 14:31 Uhr | Erstellt am: 19.02.2008 07:58 Uhr