Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-4749
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-4955
Anfahrt:
Kontakt:
Bezirksregierung Köln
Landessammelstelle für radioaktive Abfälle
Stetternicher Forst
52428 Jülich
Tel.: +49(0)2461-4449
Fax.: +49(0)2461-56708
Weitere Informationen:
Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen (.pdf 77 KByte)
Kostenordnung (.pdf 19 KByte)
Abfallbehälter der Landessammelstelle (.pdf 11 KByte)
Bezeichnung des Abfalls (.pdf 14 KByte)
Begleitschein (.pdf 101 KByte)
Landessammelstelle für radioaktive Abfälle
In den Bereichen Medizin, Forschung und Technik werden in begrenztem Umfang radioaktive Stoffe eingesetzt. Die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle müssen sicher entsorgt werden. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind im Atomgesetz (AtG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten.
Demnach "haben die Länder Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten; der Bund hat Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten" (aus § 9 a Abs. 3 AtG).
§ 76 StrlSchV regelt die Pflicht zur Abführung radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes bzw. an eine Landessammelstelle.
In Nordrhein-Westfalen wird die Landessammelstelle von der Bezirksregierung Köln auf dem Gelände der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in Jülich betrieben.
Zu den Aufgaben der Landessammelstelle gehören die
- Einholung der im Land NRW anfallenden radioaktiven Abfälle,
- Durchführung von Strahlenschutzmessungen an den radioaktiven Abfällen (Ermittlung der Radionuklide und der zugehörigen Aktivitäten),
- Zwischenlagerung der eingeholten Rohabfälle,
- Entscheidung über die Konditionierung der Rohabfälle (Volumenreduzierung durch Verbrennen, Eindampfen, Verpressen, etc.),
- Zwischenlagerung der bearbeiteten radioaktiven Abfälle bis zur Abführung an eine Anlage des Bundes,
- Abführung an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Letzte Änderung(en): 06.12.2011 14:31 Uhr | Erstellt am: 19.02.2008 07:58 Uhr