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Strahlenschutz/Röntgenangelegenheiten
In Medizin, Forschung und Technik werden häufig radioaktive Stoffe, Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger eingesetzt. In der Medizin werden zum Beispiel radioaktive Stoffe zur Diagnose und Therapie von Krankheiten verwendet. In der Forschung geht man mit Beschleunigern physikalischen Fragestellungen nach. Und in der Technik werden Werkstoffprüfungen häufig mit Röntgengeräten durchgeführt. In diesen Bereichen macht man sich die Eigenschaften ionisierender Strahlung zu nutze. Aber die Strahlung kann auch schädliche Wirkungen haben. Zum Schutz von Menschen und Umwelt sind deshalb umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Einige Tätigkeiten sind im Hinblick auf eine mögliche Strahlenbelastung sogar so relevant, dass sie nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) genehmigt oder angezeigt werden müssen.
Eine Genehmigung benötigt beispielsweise, wer mit radioaktiven Stoffen umgeht, sie transportiert oder wer eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen betreibt. Wer in Bereichen tätig werden will, in denen zum Beispiel mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, muss hierzu ebenfalls eine Genehmigung besitzen.
Auch wer eine Röntgeneinrichtung betreiben will, muss dies entweder anzeigen oder sich genehmigen lassen.
Genehmigungs- und Anzeigebehörde im Regierungsbezirk Köln ist die Bezirksregierung. Sie überwacht aber auch die Vorschriften der Strahlenschutz- und Röntgenverordnungen. Insbesondere prüft sie, ob der Stand der Technik eingehalten wird, dass Grenzwerte eingehalten werden und die Strahlenexposition auch unterhalb der Grenzwerte minimiert wird.
Formulare und Erläuterungen zu Ihrem Genehmigungsantrag oder Ihrer Anzeige stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Röntgeneinrichtungen wählen Sie am Besten "Anträge Online" und sparen bis zu 30 % der Gebühren.
Letzte Änderung(en): 17.06.2010 10:41 Uhr | Erstellt am: 25.07.2007 14:44 Uhr