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Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen
Anerkennung von ausländischen Diplomen, Zertifikaten und Urkunden
Anerkennung von deutschen Schulzeugnissen
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Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und von Hochschulabschlussprüfungen aus der ehemaligen DDR
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Letzte Änderung(en): 05.01.2010 16:03 Uhr | Erstellt am: 17.09.2009 07:53 Uhr